Pflichtleistungen KVG/UVG werden direkt mit den Kranken- und Unfallversicherern abgerechnet. Klienten/Klientinnen mit auswärtigem Wohnsitz: Der Beitrag der Restfinanzierer (Wohnsitzgemeinden) wird den Gemeinden, wenn möglich, direkt in Rechnung gestellt. Für hauswirtschaftliche Leistungen übernehmen die Kranken- und Unfallversicherer keine Kosten im Rahmen der Grundversicherung (nur über eine Zusatzversicherung möglich, wenn vorhanden).